• Wir beschäftigen uns mit Landschaft. Vor allem aber mit den Tieren darin als Teil der biologischen Vielfalt.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH

Gutachten, Beratung und Umsetzung

Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung wurde 1987 als privatwirtschaftliches Institut gegründet und firmiert seit Ende 2019 als GmbH. Aktuell besteht sie aus 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Fachleute kommen aus den Spezialgebieten Biologie, Agrarbiologie, Landschaftsökologie, Forstwissenschaft, Geographie, Umweltsicherung und Landschaftsarchitektur.

Die fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Spektrums komplexer Aufgabenstellungen. Unsere Arbeitsfelder reichen dabei von tierökologischen Fachbeiträgen im Rahmen von Naturschutz- und Eingriffsplanung bis hin zur Projektleitung in größeren Vorhaben. Zudem sind wir im Bereich der naturschutzorientierten Forschung und der Erarbeitung methodischer Standards für Planungsvorhaben tätig.

Räumlicher Arbeitsschwerpunkt ist Baden-Württemberg, es werden aber auch Projekte in anderen Bundesländern, in Österreich und in Einzelfällen in weiteren Staaten durchgeführt.

Arbeiten unseres Instituts sind in zahlreichen Fachpublikationen dokumentiert. Ein Büroportrait finden Sie in Heft 10/2019 von Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL).

Nachrichten

 

17.10.2022

Neue Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs erschienen

Anfang Oktober 2022 wurde die neue Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs in der 7. Fassung (Stand 31.12.2019) veröffentlicht. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter https://pd.lubw.de/10371 kostenlos zum Herunterladen bereit.

Von den 200 in Baden-Württemberg vorkommenden Brutvogelarten wurden 118 (59%) in der Roten Liste oder der Vorwarnliste eingestuft, darunter 15 Arten (7,5 %) als stark gefährdet. 28 Arten (14,0 %) gelten als „vom Aussterben bedroht“, 27 Arten sind in Baden-Württemberg bereits ausgestorben bzw. verschollen. Weitere 25 Brutvogelarten (12,5 %) stehen derzeit auf der Vorwarnliste.

Insbesondere bei den Arten des Offenlandes hält der Bestandsrückgang weiterhin an. Ehemals weitverbreitete und häufige Arten…

04.11.2021

Europäischer Gerichtshof urteilt erneut zum Feldhamster: Fortpflanzungsstätten schließen auch das für deren Funktionalität erforderliche Umfeld ein

Der EuGH hat am 28.10.2021 in der Rechtssache C-357/20, betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wien (Österreich), zur Frage der verbotsrelevanten Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) geurteilt. Der dem Fall zugrunde liegende Rechtsstreit war bereits Gegenstand eines früheren Vorabentscheidungsersuchens, über das der Gerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat (EuGH, Urt. v. 2. Juli 2020 – C-477/19). Betroffene Art ist der Feldhamster (Cricetus cricetus).

Dabei hat die Zweite Kammer des Gerichtshofs nun u. a. für Recht erkannt, dass der in Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-Richtlinie verwendete Begriff der „Fortpflanzungsstätte“ auch deren Umfeld umfasst, „sofern sich dieses Umfeld als erforderlich erweist, um den in Anhang IV Buchst. a dieser Richtlinie genannten geschützten Tierarten […] eine erfolgreiche Fortpflanzung zu ermöglichen.“

Ebenfalls klargestellt wird…

06.07.2021

Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands erschienen

Ende Juni 2021 ist die neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands in der 6. Fassung (Stand 30. September 2020) veröffentlicht worden. Von den 259 in Deutschland als etabliert eingestuften einheimischen Brutvogelarten wurden 112 Arten (43,2 %) in eine der Gefährdungskategorien der Roten Liste eingestuft, darunter 33 (12,7 %) als „Vom Aussterben bedroht“. Bereits als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten 14 Arten, weitere 21 Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste. Festgestellt wird in der Ankündigung auf der Webseite des BfN, dass vor allem in der (halb-)offenen Agrarlandschaft der Bestandsrückgang fast aller Brutvogelarten weiterhin anhält. Neben den Arten des Offenlandes seien auch Vogelarten der Küsten und der Alpen besonders gefährdet, während die Brutvogelarten im Wald oder im Siedlungsbereich überwiegend als „Ungefährdet“ eingestuft wurden.

Publiziert wurde die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands in den „Berichten zum Vogelschutz“ Band 57 (2020): 13-112. ISSN 0944-5730. Erhältlich ist sie beim LBV (Landesbund für Vogelschutz in Bayern: Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein, Email: bzv@lbv.de).