• Wir beschäftigen uns mit Landschaft. Vor allem aber mit den Tieren darin als Teil der biologischen Vielfalt.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH

Gutachten, Beratung und Umsetzung

Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung wurde 1987 als privatwirtschaftliches Institut gegründet und firmiert seit Ende 2019 als GmbH. Aktuell besteht sie aus 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Fachleute kommen aus den Spezialgebieten Biologie, Agrarbiologie, Landschaftsökologie, Forstwissenschaft, Geographie, Umweltsicherung und Landschaftsarchitektur.

Die fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Spektrums komplexer Aufgabenstellungen. Unsere Arbeitsfelder reichen dabei von tierökologischen Fachbeiträgen im Rahmen von Naturschutz- und Eingriffsplanung bis hin zur Projektleitung in größeren Vorhaben. Zudem sind wir im Bereich der naturschutzorientierten Forschung und der Erarbeitung methodischer Standards für Planungsvorhaben tätig.

Räumlicher Arbeitsschwerpunkt ist Baden-Württemberg, es werden aber auch Projekte in anderen Bundesländern, in Österreich und in Einzelfällen in weiteren Staaten durchgeführt.

Arbeiten unseres Instituts sind in zahlreichen Fachpublikationen dokumentiert. Ein Büroportrait finden Sie in Heft 10/2019 von Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL).

Nachrichten

 

09.12.2022

Umweltpolitik und Medien auf dem Holzweg

Seitens der Umweltpolitik und der Berichterstattung in den Medien wird leider noch immer nicht begriffen, dass die – bisherige und weitere – Zunahme von Bäumen und Gebüschen in Deutschland kein Ziel des Naturschutzes sein kann, sondern selbst Teil der Biodiversitätskrise ist.

Ein typisches Beispiel findet sich in der aktuellen Berichterstattung der tagesschau vor der Weltnaturkonferenz in Montreal bezogen auf den Entwurf zum “Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz” der Bundesregierung. Zitat: „Ein Schritt in die richtige Richtung, findet die Wissenschaftlerin Böhning-Gaese und mahnt zugleich ein Umsteuern in der Landwirtschaft an: Weniger Düngemittel und Pestizide auf den Äckern, mehr Ökolandbau, mehr Büsche und Bäume. Dort, wo das praktiziert wird, sieht sie Erfolge. Es habe sich gezeigt, dass typische Vögel, wie zum Beispiel die Feldlerche, wieder vermehrt vorkommen.“
Nun wissen wir nicht, was Frau Böhning-Gaese wirklich gesagt hat. Das was in der Online-Ausgabe der tagesschau mit dieser Passage vermittelt wird, ist aber leider unzutreffend und irreführend.

Es ist seit Jahrzehnten bekannt…

17.10.2022

Neue Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs erschienen

Anfang Oktober 2022 wurde die neue Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs in der 7. Fassung (Stand 31.12.2019) veröffentlicht. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter https://pd.lubw.de/10371 kostenlos zum Herunterladen bereit.

Von den 200 in Baden-Württemberg vorkommenden Brutvogelarten wurden 118 (59%) in der Roten Liste oder der Vorwarnliste eingestuft, darunter 15 Arten (7,5 %) als stark gefährdet. 28 Arten (14,0 %) gelten als „vom Aussterben bedroht“, 27 Arten sind in Baden-Württemberg bereits ausgestorben bzw. verschollen. Weitere 25 Brutvogelarten (12,5 %) stehen derzeit auf der Vorwarnliste.

Insbesondere bei den Arten des Offenlandes hält der Bestandsrückgang weiterhin an. Ehemals weitverbreitete und häufige Arten…

04.11.2021

Europäischer Gerichtshof urteilt erneut zum Feldhamster: Fortpflanzungsstätten schließen auch das für deren Funktionalität erforderliche Umfeld ein

Der EuGH hat am 28.10.2021 in der Rechtssache C-357/20, betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wien (Österreich), zur Frage der verbotsrelevanten Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) geurteilt. Der dem Fall zugrunde liegende Rechtsstreit war bereits Gegenstand eines früheren Vorabentscheidungsersuchens, über das der Gerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat (EuGH, Urt. v. 2. Juli 2020 – C-477/19). Betroffene Art ist der Feldhamster (Cricetus cricetus).

Dabei hat die Zweite Kammer des Gerichtshofs nun u. a. für Recht erkannt, dass der in Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der FFH-Richtlinie verwendete Begriff der „Fortpflanzungsstätte“ auch deren Umfeld umfasst, „sofern sich dieses Umfeld als erforderlich erweist, um den in Anhang IV Buchst. a dieser Richtlinie genannten geschützten Tierarten […] eine erfolgreiche Fortpflanzung zu ermöglichen.“

Ebenfalls klargestellt wird…