• Wir beschäftigen uns mit Landschaft. Vor allem aber mit den Tieren darin als Teil der biologischen Vielfalt.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH

Gutachten, Beratung und Umsetzung

Die Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung wurde 1987 als privatwirtschaftliches Institut gegründet und firmiert seit Ende 2019 als GmbH. Aktuell besteht sie aus 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Fachleute kommen aus den Spezialgebieten Biologie, Agrarbiologie, Landschaftsökologie, Forstwissenschaft, Geographie, Umweltsicherung und Landschaftsarchitektur.

Die fachlichen Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen uns die Bearbeitung eines breiten Spektrums komplexer Aufgabenstellungen. Unsere Arbeitsfelder reichen dabei von tierökologischen Fachbeiträgen im Rahmen von Naturschutz- und Eingriffsplanung bis hin zur Projektleitung in größeren Vorhaben. Zudem sind wir im Bereich der naturschutzorientierten Forschung und der Erarbeitung methodischer Standards für Planungsvorhaben tätig.

Räumlicher Arbeitsschwerpunkt ist Baden-Württemberg, es werden aber auch Projekte in anderen Bundesländern, in Österreich und in Einzelfällen in weiteren Staaten durchgeführt.

Arbeiten unseres Instituts sind in zahlreichen Fachpublikationen dokumentiert. Ein Büroportrait finden Sie in Heft 10/2019 von Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL).

Nachrichten

 

21.06.2021

Honigbiene und Wildbienen – Vorschlag für einen vorsorgenden Umgang aus einer Studie in Dänemark

Die Honigbiene (Apis mellifera) zählt in Deutschland nicht zu den wild lebenden Arten der heimischen Fauna, sondern ist eine Nutztierart. Diskutiert wird, inwieweit sie im Rahmen ihrer Bewirtschaftung durch Konkurrenz um Futterressourcen die heimische Wildbienenfauna schädigen kann. Eine neue Studie aus Dänemark zielt nicht auf die Klärung dieser Frage ab, sondern hat sich damit beschäftigt, bei welchen Wildbienenarten besondere Risiken liegen könnten und wie ihnen entgegen gewirkt werden kann. Hierzu wurden Analysen der genutzten Futterpflanzen und der Gefährdungssituation durchgeführt. Die Autoren empfehlen, solange die komplexen Wechselwirkungen zwischen bewirtschafteten Honigbienen und bedrohten Wildbienenarten noch nicht vollständig verstanden werden, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und zu vermeiden,
Bienenstöcke in der Nähe von bekannten oder vermuteten Populationen bedrohter Bienenarten…

27.05.2021

Neues zur negativen Wirkung von Glyphosat auf Insekten

In Untersuchungen konnte ein internationales Wissenschaftsteam zeigen, dass das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat symbiotisch mit dem Getreideplattkäfer (Oryzaephilus surinamensis) lebende Bakterien hemmt. Diese liefern normalerweise wichtige Bausteine für die Bildung des Außenskeletts der Insekten, das sie u. a. vor Feinden und vor Trockenheit schützt. Käfer, die dem Pestizid Glyphosat ausgesetzt sind, erhalten jedoch von den Bakterien nicht mehr die für diese Prozesse benötigten Bausteine. „Die Studie zeigt damit, dass das Unkrautvernichtungsmittel indirekt, über ihre intrazellulären, bakteriellen Partner, auch Insekten schädigt und dadurch zu deren massenhaften Sterben beitragen dürfte“, so in einer Pressemitteilung des an der Studie beteiligten Max-Planck-Instituts für Chemische Ökologie in Jena und weiter: „Die neuen Erkenntnisse aus der Studie machen darauf aufmerksam, dass die Anwendung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der Landwirtschaft die lebenswichtigen symbiotischen Beziehungen zwischen Insekten und Mikroorganismen gefährdet und somit ein ernstes Problem für Ökosysteme darstellt“.

Webseite der Max-Planck-Gesellschaft (dort auch ein Link auf die Originalarbeit)

12.04.2021

OGBW nimmt als ornithologischer Fachverband Stellung zu neuen Hinweisen des Landes zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Die Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) hat als ornithologischer Fachverband eine Stellungnahme zu den neuen Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, die vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW publiziert wurden, abgegeben. Die Stellungnahme ist für alle in entsprechenden Projekten fachlich beteiligten Büros und Behörden von Interesse. Aus Gründen der Arbeitskapazität wurde diese auf Aussagen zum Schwarzstorch beschränkt, bei denen es zu erheblichen Veränderungen gekommen ist. Jene gründen nach Beurteilung der OGBW nicht auf einem wissenschaftlich gesicherten Fundament, sondern seien ohne kritische Prüfung von anderen Bundesländern übernommen worden. “Die OGBW geht davon aus, dass die in den Hinweisen getroffenen Regelungen zu einem erhöhten Tötungsrisiko und damit zu einer erhöhten Gefährdung des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg führen werden.” Die Stellungnahme wurde seitens der OGBW hier zum Download bereitgestellt.