FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
§ 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) schreibt auf Grundlage der FFH-Richtlinie die Prüfung der
Verträglichkeit von Projekten oder Plänen mit den Erhaltungszielen eines Gebietes des Netzes "Natura 2000"
(FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) vor, wenn diese Projekte oder Pläne einzeln oder im Zusammenwirken
mit anderen ein solches Gebiet erheblich beeinträchtigen können. Solche Wirkungen sind nicht
zwangsläufig nur dann zu erwarten, wenn ein Projekt oder Plan direkt Flächen in einem europäischen
Schutzgebiet in Anspruch nimmt. Vielmehr können diese auch ggf. von außen negativ auf das Gebiet einwirken.
Zunächst ist in einer FFH-Vorprüfung i. d. R. auf Basis vorhandener Unterlagen zu klären,
ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Nur wenn solche erheblichen
Beeinträchtigungen bereits auf dieser Ebene auszuschließen sind, kann die eigentliche Verträglichkeitsprüfung
unterbleiben. Bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst hingegen die Pflicht zur Durchführung
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus.
Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-VP
Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen stellt einen entscheidenden Schritt in der FFH-VP dar.
Hierbei genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintretens erheblicher Beeinträchtigungen, um zunächst die
Unzulässigkeit eines Projekts oder Plans auszulösen. Ein solches bzw. ein solcher wären in Folge nur im Rahmen eines
Ausnahmeverfahrens zu realisieren.
Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz wurde unter Beteiligung unseres Büros beginnend 2001 ein
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bearbeitet, mit dem konkrete Hinweise zur Ermittlung erheblicher
Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 BNatSchG gegeben wurden. (Endbericht 2004). Die darin u. a. vorgestellten
Fachkonventionsvorschläge zur Beurteilung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in nach den
Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets geschützten Lebensraumtypen bzw. Habitaten von Tierarten wurden in den Folgejahren
evaluiert, aktualisiert und im Rahmen eines breiten, mehrstufigen Beteiligungs- und Abstimmungsprozess weiter entwickelt (Endbericht 2007).
> Ermittlung von erheblichen
Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Endbericht April 2004
(Lambrecht et al. 2004)
(PDF, 9,6 MB)
Hinweis: Die in den Kapiteln 3.8.6 und 3.8.7 dargestellten Fachkonventionsvorschläge werden durch
die im Endbericht 2007 weiterentwickelten, weiter abgestimmten und aktualisierten Ansätze substituiert.
Die sonstigen z. T. umfangreichen Ausarbeitungen im 2004er Bericht - z. B. zu den prüfbedürftigen Projekten und
Plänen, zum Umgang mit Prognoseunsicherheiten oder zur Unterscheidung von Relevanz- und Erheblichkeitsschwellen -
behalten ansonsten jedoch ihre Gültigkeit.
> Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlusstand Juni 2007 (Lambrecht & Trautner 2007)
(PDF, 10.4 MB)
Die darin enthaltenen überarbeiteten Fachkonventionsvorschläge bieten einen differenzierten und validen
Orientierungsrahmen für die Beurteilung entsprechender Lebensraumverluste im jeweiligen Einzelfall.
Hinweis auf zwei weitere Publikationen im Kontext der FFH-VP:
Lambrecht, H. & J. Trautner (2007): Die Berücksichtigung von Auswirkungen auf charakteristische Arten der
Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie in der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Anmerkungen zum
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 (Großflughafen Berlin-Brandenburg). -
Natur und Recht, 29 (3): 181-186.
Der Beitrag ist nur für Abonnenten der Zeitschrift bzw. kostenpflichtig abrufbar.
> Zur entsprechenden Webseite (springerlink)
TRAUTNER, J. (2010): Die Krux der charakteristischen Arten - Zu notwendigen und zugleich praktikablen
Prüfungsanforderungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. - Natur und Recht, 32 (2): 90-98. Der Beitrag
ist nur für Abonnenten der Zeitschrift bzw. kostenpflichtig abrufbar.
> Zur entsprechenden Webseite
(springerlink)
> Zur Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zur FFH-VP
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